Bezuschussung durch die Krankenkasse bis zu 80 Prozent
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen eine qualifizierte Ernährungsberatung.
Das bedeutet: Bis 80 % der Kosten kann von Ihrer Krankenkasse übernommen oder bezuschusst werden, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Dies wären z.B. Adipositas, Diabetes, Schwangerschaftsdiabetes, Bluthochdruck, erhöhte Cholesterinwerte, Gicht, Rheuma, MS, Endometriose, Nahrungsmittelallergien, Unverträglichkeiten, Fehl- oder Mangelernährung, Nierenerkrankungen, Magen- und Darm Beschwerden oder Erkrankungen, auch Untergewicht oder nicht altersgerechte Entwicklung bei Kindern.
Damit eine Bezuschussung möglich ist, benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie im Internet wenn sie im Browser suchen: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Alternativ kann ich Ihnen das Formular gerne per Mail schicken oder in meiner Praxis überreichen. In diesem Dokument bestätigt der Arzt, dass eine Ernährungsberatung aus gesundheitlicher Sicht sinnvoll oder notwendig ist.
So funktioniert die Kostenbezuschussung
- Hausarzt kontaktieren
Bitten Sie Ihren Hausarzt oder sonstigen Arzt um eine Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungsberatung. - Notwendigkeitsbescheinigung übermitteln
Übermitteln sie die Notwendigkeitsbescheinigung als Foto oder Kopie per Email oder per Post an meine Praxis. - Termin zur Ernährungsberatung vereinbaren
Vereinbaren Sie anschließend einen Termin für eine Ernährungsberatung in meiner Praxis. - Einreichen bei der Krankenkasse
Je nach Krankenkasse können Sie die Bescheinigung und Rechnung einreichen und erhalten anschließend eine teilweise Kostenerstattung für die Ernährungsberatung.